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Sozialhilfe nach dem SGB XII

Die Sozialhilfe leistet Hilfe zur Selbsthilfe.

Neben der Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes der nicht erwerbsfähigen Personen oder Personen über 65 Jahre wird vor allem Hilfe in besonderen Lebenslagen für Menschen in besonderen Lebenssituationen erbracht.

Für erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 65 Jahren werden Leistungen zum Lebensunterhalt vom Jobcenter Landkreis Ebersberg nach dem SGB II („Bürgergeld“) erbracht.

> Nähere Informationen zum SGB XII

Ansprechpartner

Landratsamt Ebersberg

Soziales -
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg
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Telefon: +49 8092 823 0
Fax: +49 8092 823 210

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