Durch die Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmälern sowie geschützten Landschaftsbestandteilen können wertvolle Teile der Natur erhalten und dauerhaft gesichert werden.
Die ausgewiesenen Schutzgebiete müssen selbstverständlich auch betreut werden. Dies geschieht z.B. durch die Anbringung der Beschilderung und durch Ortsbesichtigungen. Bei festgestellten Verstößen können behördliche Anordnungen erforderlich werden.
In begründeten Einzelfällen können Erlaubnisse oder Befreiungen von den Verboten der Schutzgebietsverordnungen erteilt werden.
Der Gesundheits- und Erhaltungszustand der Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile wird beurteilt und geeignete Pflegemaßnahmen veranlasst.
Zu unseren Aufgaben gehört auch die Umsetzung der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) und der Vogelschutz-Richtlinie.
Bitte beachten Sie, dass die beigefügten Karten aus technischen Gründen z.T. nicht maßstabsgerecht sind.
Naturschutz und Landschaftspflege
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Ebersberg
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